Verhinderungspflege

Kostenbeispiele für eine 24 Stunden Verhinderungspflege

Die Alternative zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Pflegeheim oder durch einen ambulanten Pflegedienst , gibt es die Möglichkeit

  • Betreuung im eigenen Zuhause
  • Deutscher Ansprechpartner rund um die Uhr erreichbar
  • Legale Beschäftigung von angestellten Betreuungskräften
  • Kostenerstattung durch das Verhinderungspflegegeld u. Kurzzeitpflegegeld

Beispiele für eine Betreuungskraft/Krankenschwester:

  • 1 Woche (Einzelperson)
    Kosten ca.                                 1370€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     1612€
    Guthaben verbleibend bei Krankenkasse       242€
  • 1 Woche (Paar)
    Kosten ca.                                 1920€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     3224€ 2 Personen
    Guthaben verbleibend bei Krankenkasse      1304€
  • 2 Wochen (Einzelperson)
    Kosten ca.                                 2600€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     1612€
    Eigenanteil                                 988€
  • 2 Wochen (Paar)
    Kosten ca.                                 3400€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     3224€ 2 Personen 
    Eigenanteil                                 176€
  • 3 Wochen (Einzelperson)
    Kosten ca.                                 2750€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     1612€
    Eigenanteil                                1088€
  • 3 Wochen (Paar)
    Kosten ca.                                 3250€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     3224€ 2 Personen
    Eigenanteil                                  26€
  • 4 Wochen (Einzelperson)
    Kosten ca.                                 2850€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     1612€
    Eigenanteil                                1238€
  • 4 Wochen (Paar)
    Kosten ca.                                 3700€
    Zuschuss: Verhinderungspflegegeld/Jahr     3224€ 2 Personen
    Eigenanteil                                 476€

Sie bezahlen keine Vermittlungsgebühren 

Alle Sozialabgaben und Steuern werden im Heimatland der Betreuungskraft abgeführt. Die Anreise erfolgt am Abend vor Vertragsbeginn und die Abreise am Tag nach Vertragende. Bitte beachten Sie, Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Person der diese Leistung zusteht mindestens 6 Monate in einer Pflegestufe eingestuft ist.